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   VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 113/03   

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https://dejure.org/2007,43429
VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 113/03 (https://dejure.org/2007,43429)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.12.2007 - VerfGH 113/03 (https://dejure.org/2007,43429)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - VerfGH 113/03 (https://dejure.org/2007,43429)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 113/03
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör, der in Art. 15 Abs. 1 VvB in Übereinstimmung mit Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet wird, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 m. w. N., st. Rspr.).

    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).

  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 113/03
    1) Zur Zulässigkeitsvoraussetzung einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 49 Abs. 1 und § 50 VerfGHG gehört, dass sich der Beschwerdeführer auf ihm in der Verfassung von Berlin gewährte Rechte beruft und sich aus seinem Vorbringen hinreichend deutlich und nachvollziehbar ergibt, dass das beanstandete Verhalten der öffentlichen Gewalt auf einer Verletzung dieser Rechte beruhen kann (vgl. Beschluss vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 ).

    Es ist nämlich nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst zusammenzustellen (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 und 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 113/03
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 113/03
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Außerachtlassung besonderer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 113/03
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 113/03
    Es ist nämlich nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst zusammenzustellen (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 und 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ; st. Rspr.).
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